Dieser Gesetzesentwurf setzt einen Teil der Vereinbarungen des schwarz-gelben Koalitionsvertrages um, indem er zahlreiche punktuelle Änderungen des Steuerrechts definiert, die teilweise in den Vorjahren beschlossene Änderungen relativieren oder abschaffen.
Der Bundesverband der Steuerberater begrüßt die wesentlichen dieser Änderungen ausdrücklich, so insbesondere die Maßnahmen betreffend die steuerliche Verrechnung vergangener Verluste beim Mantelkauf, die Änderungen der Zinsschranke, die Reduktion der gewerbesteuerlichen Hinzurechung , die Wiedereinführung verkürzter Abschreibungsfristen für geringwertige Wirtschaftsgüter und das erbschaftssteuerliche Sofortprogramm.
Die Reduktion der Mehrwertsteuer auf Umsätze für Beherbergungsleistungen hingegen scheint vor dem Hintergrund nur begrenzter konjunktureller Wirkungen und der Tatsache, dass die Wirkungen sich nicht transparent nachvollziehen lassen eher als Steuergeschenk in Höhe von knapp 1 Mrd. EUR pro Jahr denn als unbedingte Notwendigkeit. So wird auch in der Gesetzesbegründung hierzu lediglich ausgeführt, dass Deutschland von der auf EU Ebene vorhandenen Option zur Reduktion des Steuersatzes Gebrauch mache; eine weitergehende Begründung unterbleibt.
Nach Ansicht des Bundesverbandes der Steuerberater wäre eine – im Übrigen wahrscheinlich auch günstigere – Änderung des § 1 Außensteuergesetz durch Abschaffung der dort geregelten Besteuerung der Funktionsverlagerung für den Standort Deutschland erheblich wichtiger und dringlicher gewesen. Es erstaunt, dass diese Maßnahme nun – anders als aus dem Koalitionsvertrag ersichtlich – nicht schnellstens umgesetzt werden soll. Die Regelung behindert die Schaffung bzw. den Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze z.B. im Bereich der Forschung und Entwicklung in vielen Branchen und in Unternehmer aller Größenordnung, indem sie Unternehmen durch eine Besteuerung virtueller Gewinne faktisch daran hindert z.B. in Deutschland zu entwickeln und in China oder auch im EU Ausland die entsprechenden Produkte dem Preisniveau des Weltmarktes entsprechend zu produzieren. Solche Regelungen haben erhebliche Nachteile für weite Bereiche des Technologie Standortes Deutschland und demzufolge weitreichende Folgen für die Wirtschaft und damit auch für das Wachstum der Unternehmen. Der Bundesverband der Steuerberater appelliert daher nachhaltig an die Bundesregierung insbesondere diesen Teil des Koalitionsvertrages schnellstens umzusetzen.